AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ProConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und – durchführung AG, General Guisan Str. 6 6300 Zug, (nachstehend „Betreiber“ genannt) betreibt weltweit an unterschiedlichen Orten Rechenzentren für KI-Hochleistungsserver und stellt diese hierfür speziell ausgerüsteten, extrem leistungsfähigen KI Hochleistungsserver (nachstehend „Server“ genannt) Dritten zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.Aktuell werden diese Rechner vorwiegend für Filmherstellung, Rendering und KI Dienste eingesetzt und die Rechenleistung unterschiedlichen Nutzern und Portalen mit variablen Vergütungssätzen angeboten. Die Betreiberin bietet Dritten die Möglichkeit sich in diese Server „einzukaufen“ und für 6 Jahre an den erwirtschafteten Erträgen zu partizipieren. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Betreiberin und diesen Dritten (nachstehend „Kunde“ genannt) im Einzelnen. Damit der einzelne Kunde möglichst optimale Ergebnisse aus seiner Rechenleistung erzielt, werden die Vergütungen der so gehosteten Rechner gepoolt und an alle Kunden Ihrer Beteiligungsquote entsprechend ausgeschüttet. Kunden bezahlen einmalig für die Nutzung der Rechenleistung für den vereinbarten Vertragszeitraum und erhalten dann Ihre entsprechenden Vergütungsanteile aus dem Pool.
- Präambel
Der Kunde/die Kundin möchte sich an den Servern beteiligen und erwirbt einen Anteil an der künftig erzeugten Rechenleistung durch Bezahlung eines einmaligen Kostenbeitrages (nachfolgend „Preis“) für die von ihm bestellten und bezahlten Rechenleistungen/Rechenkernen. - Abschluss des Vertrages
a) Der Vertrag kommt zustande mit dem erfolgreichen online Vertragsabschluss und der Bestätigung der Gesellschaft und der erfolgreichen Bezahlung der Bestellung durch den Kunden an die Gesellschaft. Soweit die online Bestellung nicht binnen 14 Tagen bezahlt wird, gilt diese als widerrufen und wird automatisch storniert. Dasselbe gilt selbstverständlich wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
b) Soweit die Bestellung des Rechners durch den Betreiber schon ausgelöst wurde geht die für den Kunden reservierte Rechenleistung auf den Betreiber über, der diese jederzeit in Sonderaktionen anderweitig veräußern kann. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf die Rechenleistung soweit diese nicht von ihm bezahlt wurde. - Voraussetzungen für den Kauf/Beteiligung
Der Kunde kann sich an den Servern beteiligen, wenn er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
a) KEIN Wohnsitz in der Schweiz oder den USA
b) Das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. - Kaufgegenstand
a) Durch Bestellung und Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Kunde den Anspruch auf die mit seiner Bestellung gekaufte Rechenleistung die während der vereinbarten Vertragsdauer durch den Betreiber oder dessen Beauftragte an Dritte entgeltlich vermietet wird. Die mit dieser Rechenleistung erwirtschafteten Erträge werden gemäß den Bestimmungen des Absatz 7 Vergütungsanspruch aufgeteilt.
b) Die erworbene Rechenleistung bestimmt sich aus den vom Kunden erworbenen CPU Kernen im Verhältnis zu den im Server verbauten CPU Kernen. Ist ein Server z.B. mit 128 CPU Kernen ausgestattet und der Kunde erwirbt 5 CPU Kerne stehen ihm 5/128stel der Rechenleistung dieses Servers zu. Die wirtschaftliche Beteiligungsquote wird unter Absatz 7 geregelt.
c) Erwirbt der Kunde Rechenleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten wird jeder dieser Erwerbe im Hinblick auf die Beteiligungsquote gesondert behandelt und den Parametern entsprechend bewertet. - Liefermodalitäten
Nach dem Erwerb durch den Kunden wird die Herstellung des KI Hochleistungsservers vom Betreiber beauftragt.
a) Aktuell betragen die Liefer- und Installationszeiten etwa 2-3 Monate – können aber noch entsprechend der eingeschränkten Verfügbarkeit der verbauten Komponenten am Weltmarkt erheblich zunehmen, was zu erheblich längeren Lieferzeiten führen kann.
b) Der Betreiber hat ständig einige Rechnerbestellungen der betreffenden Hochleistungsserver im Vorlauf, so dass sich die Vorlaufzeiten aktuell verkürzen und die Rechenleistung voraussichtlich ab dem 2 auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monat bereitgestellt wird und die ersten anteiligen Vergütungsansprüche entstehen. Dies kann – insbesondere bei steigender Nachfrage aber nicht garantiert werden.
c)Der Betreiber stellt sicher das die erworbenen KI Hochleistungsserver von geeigneten Spezialisten gebaut, geliefert und gewartet werden und diese eine Herstellergarantie von 36 Monaten haben. - Laufender Betrieb /Betriebskosten/Stillstandzeiten
Die KI Hochleistungsserver können an unterschiedlichen Portalen betrieben, bzw. unterschiedlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden. Je nach angebundenem Auftraggeber/Portal haben diese Wartezeiten bis ein neuer Auftrag erteilt wird, es kann also zu ertragsfreien Stillstandzeiten kommen.
a) Die Server werden idealerweise rund um die Uhr eingesetzt und arbeiten vorwiegend in 2 softwaregesteuerten Organisationsstrukturen um eine höchstmögliche Auslastung der Server sicherzustellen. – der KI Unterstützung und im Rendering, aber auch andere Bereiche werden bedient.
b) Die Rechenleistung wird an Dritte vermietet , die für die bereit gestellte Rechenleistung auftrags- oder zeitbezogen bezahlen. Diese Vermietung erfolgt direkt oder auch über entsprechende Portale bzw. Drittanbieter die entsprechende Provisionen aus den Erträgen erhalten.
c) Dennoch können Stillstandzeiten insbesondere nach Beendigung einzelner Aufträge/Auftragsblöcke nicht ausgeschlossen werden.
d) Um zu gewährleisten das die KI Hochleistungsserver jederzeit einsatzbereit und den Anforderungen der Nutzer entsprechen müssen diese regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Dies erfolgt durch spezielle auf diese Systeme geschulte Dienstleister die sicherstellen das die Hardware für den bestimmungsgemäßen Gebrauch optimiert ist und bleibt und erfolgt soweit möglich vorwiegend in diesen Stillstandzeiten.
e) Der Betrieb der KI Hochleistungsserver verursacht Betriebskosten, wie z.B. Unterhalt, Wartung, Strom u.a. Diese Aufwendungen werden von den Erträgen der Server in Abzug gebracht.
f) Sollten die laufenden Unterhaltskosten für den Server wider Erwarten die Erträge übersteigen ist die Betreiberin berechtigt den Server vorübergehend abzuschalten oder auch den Transfer der Server an andere Standorte zu veranlassen um die Ertragslage zu optimieren.
g) Soweit die Server in Rechenzentren in USA untergebracht werden, sind diese nicht sinnvoll versicherbar. Erfahrungsgemäß vereinnahmen die Versicherer in USA die Versicherungsprämien, lehnen dann aber erfahrungsgemäß die Schadensregulierung ab bzw. regulieren erst nach Gerichtsentscheid. Aufgrund der überschaubaren Risikolage werden diese Server also nicht zusätzlich zu den bestehenden Rechenzentrumsabsicherungen oder gegen Betriebsunterbrechung versichert. Gleiches gilt selbstverständlich bei Fällen höherer Gewalt. - Vergütungsanspruch/Ausschüttung
Um Ausfallzeiten zu Lasten einzelner Kunden zu vermeiden, werden die Einnahmen aus allen von der Betreiberin bewirtschafteten KI Hochleistungsserver in einem Pool zusammengeführt. Die anteiligen Erträge werden dann entsprechend der Rechenkerne/Beteiligungsquote an die jeweiligen Kunden ausgeschüttet. Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf die Rechenleistung eines bestimmten Rechners sondern bekommt seinen Vergütungsanspruch entsprechend seiner Beteiligungsquote aus dem Rechnerpool.
Wie ermittelt sich die Beteiligungsquote?
a) Der Kunde erkennt hiermit an, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte aus diesem Geschäft vollständig selbst verantwortlich ist.
b) Jeweils im Januar werden seitens der Betreiberin die Jahresergebnisse des Vorjahres abgerechnet und der Kunde erhält seine Abrechnung und Auszahlung der auf seine Rechenleistung entfallenden tatsächlich verdienten Vergütungen, unter Anrechnung der erhaltenen Vorschüsse und Abschlagszahlungen.
c) Ab Inbetriebnahme seines Servers erhält der Kunde anteilige Beteiligungen an den laufenden Erträgen in monatlichen Abschlägen. Aktuell betragen diese 1% des Kaufpreises. Diese Abschlagszahlung können halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli aufgrund der vorliegenden Ergebnisse seitens des Betreibers angepasst werden. Kurzfristige Ausfallzeiten beeinflussen die laufenden Abschlagszahlungen nicht. Diese werden in der Jahresabrechnung verrechnet.
d) Die Betreiberin erhält vorab für Ihre Tätigkeiten eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 22,5 % aus den um die Betriebskosten bereinigten Rechnerergebnissen die sie mit der Jahresabschlussabrechnung abrechnet und einzieht.
e) Für die Abrechnung der anteiligen Einkünfte des einzelnen Kunden werden die Erträge aller von der Betreiberin im Abrechnungszeitraum bewirtschafteten KI Hochleistungsserver und die jeweiligen Beteiligungsquoten und-zeiten der Kunden zugrunde gelegt, wobei jeder produzierende Core und Kalendertag mit einem Punkt bewertet werden. - Vertragsdauer /Kündigung / Übertragbarkeit
a) Soweit nicht anders vereinbart beträgt die Laufzeit dieses Vertrags 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Servers. Da lediglich Auszahlungsansprüche bestehen ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
b) Der Anspruch ist übertragbar – Zur Wirksamkeit der Übertragung ist die Bestätigung der Kenntnisnahme der Übertragung seitens der Betreiberin erforderlich. Stillschweigende Übertragungen an Dritte oder Erbengemeinschaften sind bis zur Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Gesellschaft schwebend unwirksam.
c) Im Falle der Übertragung an Bruchteils- oder Erbengemeinschaften haben diese sich auf einen Ansprechpartner und eine Kontoverbindung zu einigen der für die Betreiberin der einzige rechtliche Ansprechpartner und gültige Bankverbindung ist. Entscheidungen sind einheitlich zu treffen. Sollte das innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Eintritt des Erbfalls nicht möglich sein greifen die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung.
d) Eine außerordentliche Kündigung ist eine Härtefallregelung und beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erbfall oder anderen ähnlichen Situationen möglich wo seitens des Kunden dringend Kapital benötigt wird. Die Anteile an der erworbenen Rechenleistung gehen mit Wirksamkeit der Kündigung einschließlich aller Vergütungsansprüche auf die Betreiberin über. Der Kunde erhält eine Abfindung in Höhe von 70% des ursprünglich von ihm gezahlten Kaufpreises abzüglich aller bereits von der Betreiberin erhaltenen Zahlungen. - Sonstiges und Schlussbestimmungen
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen, die bei Vertragsabschluss oder später von einer Partei gewünscht werden, werden erst dann gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt sind. Insbesondere gelten anderslautende allgemeinen Bedingungen nur, wenn diese schriftlich ausdrücklich vereinbart worden sind.
b) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksam oder undurchführbar Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungsziele am nächsten kommt. Gleiches gilt bei etwaigen Vertragslücken.
c) Diese Vereinbarung und die Verpflichtungen jeder Partei sind für die Vertreter, Abtretungsempfänger und Rechtsnachfolger bindend. Jede Partei hat diese Vereinbarung durch ihren bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet.
d) Streitigkeiten, die sich aus der Unterzeichnung oder Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, werden durch freundschaftliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Falls die Parteien nicht in der Lage sind einen Streit untereinander in Bezug auf diese Vereinbarung beizulegen, wird dieser Streit in einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes (Gerichtsstand Zug) behandelt und endgültig beigelegt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.