Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ProConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG
General-Guisan-Str. 6, 6300 Zug (nachstehend „Betreiberin“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Betreiberin und ihren Kunden hinsichtlich der Beteiligung an Hochleistungsservern (nachfolgend „Server“ genannt).
(2) Die Betreiberin betreibt weltweit Hochleistungsserver in spezialisierten Rechenzentren und vermietet deren Rechenleistung an Dritte. Die Server werden insbesondere für Filmproduktion, Rendering, KI-Dienste und andere rechenintensive Anwendungen eingesetzt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch eine erfolgreiche Online-Bestellung sowie die vollständige Zahlung des vereinbarten Betrages („Preis“) zustande.
(2) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung, gilt die Bestellung als widerrufen und wird automatisch storniert.
(3) Der Kunde hat ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde bestätigt, dass er folgende Voraussetzungen erfüllt:
a) Kein Wohnsitz in der Schweiz oder den USA
b) Vollendung des 18. Lebensjahres und volle Geschäftsfähigkeit
§ 4 Leistungsumfang und Beteiligungsquote
(1) Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des vereinbarten Preises einen Anspruch auf die Überschüsse aus der Vermietung der von ihm erworbenen Rechenleistung der Server für die Dauer von 6 Jahren ab Inbetriebnahme.
(2) Der Kunde erwirbt keine physischen CPU-Rechenkerne, sondern ausschließlich die Verwertungsansprüche für die in der Zukunft mit diesen CPU Kernen erbrachte Rechenleistung.
(3) Die Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der vom Kunden erworbenen CPU-Kerne zur Gesamtzahl der CPU-Kerne des jeweiligen Servers.
(4) Erwirbt der Kunde zu unterschiedlichen Zeitpunkten Anteile, werden diese jeweils getrennt bewertet und behandelt.
§ 5 Lieferung und Inbetriebnahme
(1) Die Betreiberin beauftragt nach Eingang der Bestellung und Zahlung die Herstellung und Installation der Hochleistungsserver.
(2) Die Liefer- und Installationszeit beträgt aktuell ca. 2–3 Monate, kann sich jedoch aufgrund der Verfügbarkeit von Komponenten verlängern. Die Betreiberin bemüht sich, diese Fristen einzuhalten, kann dies jedoch nicht garantieren.
(3) Die Betreiberin gewährleistet, dass die Server durch spezialisierte Dienstleister gebaut, geliefert und gewartet werden. Die Herstellergarantie beträgt 36 Monate.
§ 6 Betrieb, Wartung und Stillstandszeiten
(1) Die Betreiberin vermietet die Rechenleistung der Server direkt oder über Drittanbieter an unterschiedliche Auftraggeber und Portale.
(2) Die Server werden möglichst dauerhaft betrieben. Dennoch können Stillstandszeiten, insbesondere zwischen Aufträgen oder aufgrund technischer Wartungen, nicht ausgeschlossen werden.
(3) Wartungs- und Optimierungsarbeiten erfolgen regelmäßig durch spezialisierte Dienstleister und, soweit möglich, in geplanten Stillstandszeiten.
(4) Die Betreiberin ist berechtigt, Server temporär abzuschalten oder an andere Standorte zu verlegen, falls Betriebskosten die Erträge dauerhaft überschreiten oder eine Optimierung der Ertragslage erforderlich ist.
§ 7 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Betreiberin bündelt die Erträge aller betriebenen Server in einem gemeinsamen Pool. Die Kunden erhalten anteilige Ausschüttungen entsprechend ihrer individuellen Beteiligungsquote.
(2) Die Betreiberin erhält aus den erzielten Erträgen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 22,5 % vorab. Weitere Betriebskosten (insbesondere Miete, Strom, Wartung, Provisionen) werden ebenfalls aus den Erträgen gedeckt.
(3) Ab Inbetriebnahme erhält der Kunde jährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 12 % des unrabattierten Kaufpreises. Bei bestimmten Modellen sind monatliche Abschläge möglich.
(4) Im ersten Quartal jeden Jahres erhält der Kunde eine Jahresabrechnung über die erzielten Erträge des Vorjahres. Überschüsse werden thesauriert und am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Erfahrungsgemäß entspricht die Schlussauszahlung etwa der Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises.
(5) Der Kunde kann die jährlichen Ausschüttungen auf Wunsch erneut investieren und erhält hierbei dieselben Rabattkonditionen wie beim ursprünglichen Erwerb.
(6) Der Kunde ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Einkünfte aus diesem Vertragsverhältnis selbst verantwortlich.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Übertragbarkeit
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Servers. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Härtefällen, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erbfall oder vergleichbaren Situationen möglich, in denen der Kunde dringend Kapital benötigt. In diesem Fall gehen sämtliche Ansprüche auf Rechenleistung und Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigung auf die Betreiberin über. Der Kunde erhält eine einmalige Abfindung in Höhe von 70 % des ursprünglich gezahlten Kaufpreises, abzüglich der bereits erhaltenen Zahlungen.
(3) Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind grundsätzlich frei übertragbar. Für die Wirksamkeit einer Übertragung ist eine schriftliche Bestätigung der Betreiberin erforderlich. Bis zur Bestätigung durch die Betreiberin bleibt die Übertragung schwebend unwirksam.
(4) Bei Übertragung auf Bruchteils- oder Erbengemeinschaften müssen diese innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Erbfalls einen gemeinsamen Ansprechpartner und eine gemeinsame Kontoverbindung bestimmen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, gelten die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 8 Abs. 2.
§ 9 Haftung und Versicherung
(1) Die Betreiberin haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
(2) Die Betreiberin haftet nicht für Stillstandszeiten oder Ausfälle, die durch technische Wartungen, Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, sofern diese nicht von ihr zu vertreten sind.
(3) Die Server sind über die Rechenzentrumsversicherung hinaus nicht separat gegen Betriebsunterbrechung oder andere Schäden versichert. Die Betreiberin weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche Versicherung aufgrund erfahrungsgemäß schwieriger Schadensregulierungen nicht wirtschaftlich sinnvoll ist. Schadensersatzansprüche wegen Betriebsunterbrechungen oder technischen Ausfällen sind daher ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung der Betreiberin geregelt.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen und Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Betreiberin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Vertragsparteien.
(4) Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sollen zunächst durch freundschaftliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden. Sollte keine Einigung erzielt werden können, wird die Streitigkeit in einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Regelungen des Schweizer Rechts abschließend entschieden. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug (Schweiz).
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug (Schweiz).
Zug, den [Datum]
ProConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG
General-Guisan-Str. 6
6300 Zug
Schweiz