Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ProConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG
General-Guisan-Str. 6, 6300 Zug (nachstehend „Betreiberin“ genannt)
Vorbemerkungen und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Betreiberin und ihren Kunden hinsichtlich des Erwerbes und der Verwertung von Rechenkapazitäten von Hochleistungsservern (nachfolgend „Server“ genannt).
(2) Die Betreiberin betreibt weltweit Hochleistungsserver in spezialisierten Rechenzentren und vermietet deren Rechenleistung an Dritte. Die Server werden insbesondere für Filmproduktion, Rendering, KI-Dienste und andere rechenintensive Anwendungen eingesetzt.
(3) . Der Kunde erwirbt ausschließlich das Recht auf die nach Abzug aller Betriebskosten und Service-Fee verbleibenden Überschüsse aus der von ihm erworbenen Rechenleistung für die vereinbarte Laufzeit.
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde bestätigt, dass er folgende Voraussetzungen erfüllt:
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Kaufpreises das Recht auf Nutzung einer vertraglich definierten Rechenkapazität (z.B. 100 CPU-Kerne/Jahr) für 6 Jahre.
(2) Expliziter Ausschluss:
"Der Kunde wird nicht Gesellschafter oder Mitunternehmer. Er erwirbt auch keine physischen CPU Kerne sondern ausschließlich ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an den von ihm erworbenen Serverkapazitäten."
(4) Erwirbt der Kunde zu unterschiedlichen Zeitpunkten CPU Kerne, werden diese jeweils getrennt bewertet und behandelt da diese sich in unterschiedlichen Hochleistungsservern befinden.
§ 5 Lieferung und Inbetriebnahme
(1) Die Betreiberin beauftragt nach Eingang und vollständiger Bezahlung der Bestellung die Herstellung und Installation der Hochleistungsserver.
(2) Die Liefer- und Installationszeit beträgt aktuell ca. 2–3 Monate, kann sich jedoch aufgrund der Verfügbarkeit von Komponenten verlängern. Die Betreiberin bemüht sich, diese Fristen einzuhalten, kann dies jedoch nicht garantieren. Üblicherweise gehen die Maschinen aber 2 Monate nach Bestellung in Betrieb.
(3) Die Betreiberin gewährleistet, dass die Server durch spezialisierte Dienstleister gebaut, geliefert und gewartet werden. Die Herstellergarantie beträgt 36 Monate. Die betriebsübliche Lebensdauer aber rund 6 Jahre.
§ 6 Betrieb, Wartung und Stillstandszeiten
(1) Die Betreiberin vermietet die Rechenleistung der Server direkt oder über Drittanbieter an unterschiedliche Auftraggeber und Portale.
(2) Die Server werden möglichst dauerhaft betrieben. Dennoch können Stillstandszeiten, insbesondere zwischen Aufträgen oder aufgrund technischer Wartungen, nicht ausgeschlossen werden.
(3) Wartungs- und Optimierungsarbeiten erfolgen regelmäßig durch spezialisierte Dienstleister und, soweit möglich, in geplanten Stillstandszeiten.
(4) Die Betreiberin ist berechtigt, Server temporär abzuschalten oder an andere Standorte zu verlegen, falls Betriebskosten die Erträge dauerhaft überschreiten oder eine Optimierung der Ertragslage erforderlich ist.
§ 7 Vergütung und Abrechnung
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Übertragbarkeit
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Hochleistungsservers.
(2) Eine vorzeitige Kündigung ist nur in besonderen Härtefällen, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erbfall oder vergleichbaren Situationen möglich, in denen der Kunde dringend Kapital benötigt. In diesem Fall gehen sämtliche Ansprüche auf Rechenleistung und Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigung auf die Betreiberin über. Der Kunde erhält eine einmalige Abfindung in Höhe von 70 % des ursprünglich gezahlten Kaufpreises, abzüglich der bereits erhaltenen Zahlungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4) Die Ansprüche aus diesem Vertrag sind grundsätzlich NICHT übertragbar. Eine Übertragung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Betreiberin und ausschließlich auf Erben oder Rechtsnachfolger möglich
§ 9 Haftung und Versicherung
(1) Die Betreiberin haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
(2) Die Betreiberin haftet nicht für Stillstandszeiten oder Ausfälle, die durch technische Wartungen, Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, sofern diese nicht von ihr zu vertreten sind.
(3) Die Server sind über die Rechenzentrumsversicherung hinaus nicht separat gegen Betriebsunterbrechung oder andere Schäden versichert. Die Betreiberin weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche Versicherung aufgrund erfahrungsgemäß schwieriger Schadensregulierungen nicht wirtschaftlich sinnvoll ist. Schadensersatzansprüche wegen Betriebsunterbrechungen oder technischen Ausfällen sind daher ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung der Betreiberin geregelt.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen und Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Betreiberin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Vertragsparteien.
(4) Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sollen zunächst durch freundschaftliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden. Sollte keine Einigung erzielt werden können, wird die Streitigkeit in einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Regelungen des Schweizer Rechts abschließend entschieden. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug (Schweiz).
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug (Schweiz).
Zug, den 6. Mai 2025
ProConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG
General-Guisan-Str. 6
6300 Zug
Schweiz