GDM.world Partnerprogramm (AGB)

§ 1 Definitionen

Für die Zwecke dieses Vertrages gelten die folgenden Definitionen:

  1. Partner sind Personen und Unternehmen, die Interessenten für die PC AG Plattformen (z.B. www.gdm.world) werben.
  2. Werbemittel sind z.B. Werbeanzeigen und Banner (i.d.R. in digitaler Form), die von PC AG zur Verfügung gestellt werden und vom Partner nur unverändert genutzt werden dürfen.
  3. Werbeflächen sind die vom Partner betriebenen Webseiten bzw. eine von PC AG für den Partner betriebene Landingpage zur Veröffentlichung von Werbeanzeigen.
  4. Landingpage ist eine von PC AG auf Wunsch des Partners für diesen betriebene Webseite, um auf dieser die Werbeanzeigen zu veröffentlichen.
  5. Marketingunterlagen sind Unterlagen, die dem Partner von PC AG zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt werden.
  6. Nutzer ist diejenige Person, die sich auf den Webseiten von PC AG registrieren und auch einen Kauf vornimmt und vollständig bezahlt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. An dem Partner-Programm der PC AG können juristische oder natürliche Personen als Partner teilnehmen, die voll geschäftsfähig sind.
  2. PC AG behält sich vor, die vom Partner gemachten Angaben zu überprüfen und sich ggf. Nachweise vorlegen zu lassen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet die Angaben zu prüfen.
  3. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch die PC AG zugestimmt.
  4. Für eventuell erforderlich behördliche Erlaubnisse, Zulassungen oder Anzeigepflichten auf Seiten des Partners ist allein der Partner verantwortlich.

§ 3 Tätigkeit des Partners

  1. Sofern der Partner eine eigene Webseite betreibt, kann er auf dieser die Werbeanzeigen schalten. Hierzu wird ihm die PC AG verschiedene digitale Werbemittel zur Verfügung stellen. Soweit gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Werbung auf der Webseite nicht bereits durch die Werbemittel erfüllt sind, hat der Partner diese Vorgaben eigenständig zu beachten.
  2. Sofern die PC AG für den Partner eine Landingpage betreibt, kann diese in Abstimmung mit dem Partner individualisiert und von der PC AG zum Abruf über das Internet betrieben werden. Der Partner wird der PC AG alle notwendigen wahrheitsgemäßen Angaben überlassen, die für das Impressum dieser Landingpage erforderlich sind.
  3. Alle Werbemittel sind mit einem einmaligen Partner-Link (Affiliate-Link) verknüpft. Somit kann jeder Interessent / Kunde, der sich auf einer der PC AG Plattformen registriert dem jeweiligen Partner zugeordnet werden.
  4. Werbeanzeigen und Marketingunterlagen sind entsprechend den Vorgaben der PC AG zu verwenden und dürfen nicht verändert werden.
  5. Der Partner ist verpflichtet, die Werbemittel nur auf solche von ihm betriebene Werbeflächen zu platzieren, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gestaltet sind und betrieben werden. Sie müssen insbesondere ein vollständiges, auf den Partner lautendes Impressum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Datenschutzerklärung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, enthalten.
  6. Werbemittel dürfen nur auf solchen Werbeflächen eingebunden werden, welche der PC AG vom Partner vorab angezeigt wurden oder dem Partner von der PC AG gestellt werden. Dies gilt sinngemäß für die Orte, an denen die Abgabe von Marketingunterlagen an Interessenten erfolgen soll. Der Versand solcher Unterlagen an Interessanten bedarf keiner Anzeige.
  7. Es ist untersagt, Werbemittel auf Werbeflächen zu veröffentlichen, welche geeignet sind, das Ansehen der PC AG oder der auf der PC AG-Plattform vertriebenen Angebote und genannten Unternehmen zu gefährden oder wenn diese Werbeflächen bzw. deren Umfeld ein Angebot darstellen, welches unzulässig wäre in entsprechender Anwendung des § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Satz 1 gilt sinngemäß auch für die Platzierung oder Abgabe von Marketingunterlagen an Interessenten.
  8. Käufe von Nutzern, die über Werbeanzeigen, die entgegen den vorstehenden Absätzen 5 und 6 platziert werden, lösen keinerlei Vergütungsansprüche des Partners aus und berechtigen die PC AG zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
  9. Der Partner in nicht berechtigt, die PC AG rechtsgeschäftlich zu vertreten oder für diese mündliche oder schriftliche Erklärungen, gleich welchen Inhalts, abzugeben.

§ 4 Laufzeit des Vertrages

  1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit und kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
  2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
    a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
    b) beharrlicher Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder eine Neuregelung von gesetzlichen Bedingungen, deren Einhaltung nicht gewährleistet werden kann.

§ 5 Vergütung und Abrechnung

  1. Der Partner erhält eine Vergütung gemäß den nachstehenden Absätzen, wenn ein bisher noch nicht registrierter Interessent / Kunde über seinen Partner-Link auf einer der von PC AG betriebenen Plattformen ein dort zu Verfügung gestelltes Angebot kauft. Eine Registrierung und somit auch ein Kauf ist auf den PC AG Plattformen grundsätzlich nur mit einem Partner-Link (Partner-Nummer) möglich.
  2. Die Höhe der Vergütung wird im Vertragszusatz Anlage 1 festgelegt. Ein Vergütungsanspruch entsteht mit einem Kauf, der vollständiger Bezahlung durch den Kunden und dem Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist ohne Widerspruch.
  3. Der Partner erhält für jeden erfolgreichen Kauf eine einmalige Vergütung, sowie eine jährliche Bonus-vergütung. Grundlage für die Ermittlung der dem Partner zustehenden Vergütung sind die Abrechnungssysteme der PC AG. Es gelten jeweils die aktuellen Datenschutzbedingungen.
  4. Die Höhe Vergütung des Partners aus $ 5 ermittelt sich aus dem Vergütungsplan gemäß Anlage 1 und ist Umsatz- und Strukturabhängig.
  5. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in der Regel kalendermonatlich im Verlauf des Folgemonats. Einwände gegen die Abrechnung müssen spätestens 14 Tage nach Abrechnungsdatum angezeigt werden. Danach gilt der Auszahlungsbetrag als genehmigt.
  6. Auszahlungen erfolgen erst ab einem Betrag von 100 Euro je Zahlungslauf bzw. ungeachtet der Höhe mit Beendigung des Vertrages. Beträge unter 100 Euro werden in den Folgemonat übertragen.
  7. Vergütungen, welche durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages erzielt wurden oder bei denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Anfallen nicht vorlagen, unterliegen der Rückforderung.
  8. Alle in diesem Vertrag genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt. Sofern der Partner sog. Kleinunternehmer gem. § 19 UStG ist, hat er die PC AG hierauf bei Abschluss dieses Vertrages schriftlich hinzuweisen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Beträge in Höhe des Nettobetrages als Zahlung ohne Umsatzsteuer.
  9. Die Versteuerung der Vergütung obliegt ausschließlich dem Partner.
  10. Die Höhe der Vergütungen im Vertragszusatz Anlage 1 bleibt unverändert, sofern sich die Parteien nicht bis acht Wochen vor Vertragsende auf eine andere Vergütungshöhe für den Folgevertrag einigen.

§ 6 Rechte an Werbeanzeigen und Marketingunterlagen

  1. Die dem Partner zur Verfügung gestellten Werbemittel und Marketingunterlagen dürfen nur so, wie sie dem Partner überlassen wurden, einschließlich der eventuell möglichen und vorgesehenen Individualisierung auf die Person bzw. das Unternehmen des Partners, und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages genutzt werden. Jede andere Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
  2. Eine Änderung oder Bearbeitung der Werbemittel und Marketingunterlagen über die vorgesehene Individualisierung hinaus ist nicht gestattet.
  3. Dem Partner wird eingeräumt Werbemittel selbst zu erstellen und gestalten. Grundsätzlich bedürfen individuell erstellte Werbemittel der schriftlichen Zustimmung der PC AG.
  4. Die PC AG räumt dem Partner für die Laufzeit dieses Vertrages an den Werbemitteln und Marketingunterlagen lediglich die Rechte ein, welche für deren vertragsgemäße Nutzung, Verwendung und Veröffentlichung durch den Partner erforderlich sind.
  5. Der Partner ist nicht berechtigt, Dritten die Werbemittel zu überlassen und an diesen Rechte einzuräumen.
  6. Die PC AG behält sich vor, bei Verstößen gegen die Punkte 1 bis 4 Schadensersatzansprüche zu stellen.

§ 7 Datenschutz / Tracking / Verfügbarkeit der Plattform

  1. Der Partner ist verantwortlich, in der ihm obliegenden Art und Weise die Webseitenbesucher auf das Tracking gem. § 5 Abs. 1 mittels Cookie hinzuweisen.
  2. Der Zugang zur PC AG-Plattform kann aus technischen oder sonstigen Gründen eingeschränkt sein oder werden. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Partners gegenüber PC AG.

§ 8 Kundenschutz

  1. Für die vom Partner namhaft gemachten Kunden, welche sich erstmalig auf einer der PC AG Plattformen registrieren, wird dem Partner ein Kundenschutz für die Dauer dieser Vereinbarung zugesichert.
  2. Bei einer Beendigung dieser Vereinbarung, wird dem Partner für alle Kunden, welche sich während der ungekündigten Vereinbarungszeit bei PC AG registriert haben, ein Kundenschutz für fünf Jahre zugesichert. Der Partner erhält weiterhin eine Vergütung gem. § 5 auf sämtliche Umsätze dieser Kunden. Wird der Vertrag durch PC AG aus wichtigem Grund (siehe § 4 Abs. 2) gekündigt, erlischt der Kundenschutz mit sofortiger Wirkung.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Der Partner verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen der PC AG. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse gleich welcher Art, die im Rahmen dieses Vertrages dem Partner bekannt gemacht werden, ihm in diesem Rahmen auf sonstige Art und Weise zur Kenntnis kommen oder vor Unterzeichnung des Vertrages im Rahmen seiner Verhandlung zur Kenntnis gekommen sind, sofern und soweit diese aus der Sphäre der PC AG stammen. Informationen und Kenntnisse können in beliebiger Form zur Kenntnis gebracht werden (schriftlich, mündlich, per E-Mail etc.). Es ist nicht erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis als solches besonders bezeichnet wird.
  2. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche
    (a) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne Verschulden des Partners – allgemein bekannt werden
    (b) seitens des Partners bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren
    (c) nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter dem Empfänger rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber der PC AG verpflichtet ist
    (d) vom Partner selbständig entwickelt worden sind, ohne dass dieser vertrauliche Informationen des Offenbarenden benutzt hat
    (e) dem Partner bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Offenbarenden oder
    (f) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
  3. Der Partner ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse der PC AG geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Geschäftsgeheimnisse an Dritte ist nur mit Zustimmung der PC AG möglich, die diese nicht unbillig verweigern dürfen. Die Dritten sind entsprechend dieses Vertrages durch den Empfänger zur Geheimhaltung zu verpflichten. Geschäftsgeheimnisse der PC AG sind durch den Partner nur im zwingend erforderlichen Umfang zu vervielfältigen. Es ist dem Partner untersagt, Geschäftsgeheimnisse zu einem anderen, als den vertraglichen Zweck zu nutzen oder nutzen zu lassen.
  4. Die PC AG kann vom Partner jederzeit die Rückgabe der ihm in körperlicher Form überlassenen Geschäftsgeheimnisse verlangen. Diese Verpflichtung besteht für den Partner auch für sämtliche körperlichen Kopien oder sonstigen körperlichen Vervielfältigungen, die er von Geschäftsgeheimnissen der PC AG erstellt hat. Dem Partner in digitaler Form überlassene Geschäftsgeheimnisse sind auf Wunsch der PC AG vollständig in einer Art und Weise zu löschen, dass ihre Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtungen bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf vollstreckbaren Entscheidungen oder auf unbestrittenen Ansprüchen.
  5. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Kündigung des Vertrages nicht berührt.

§ 10 Haftung

  1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach Absatz 2 beträgt ein Jahr, wenn der Partner als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB handelt.
  4. Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
  5. Die Absätze 2, 3 und 4 gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig ab-weichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hier-mit unwirksam.
  2. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Schweiz. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  3. Als Gerichtsstand gilt Zug als vereinbart, sofern der Partner Kaufmann gem. Handelsgesetzbuch ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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